Im Gegensatz zum stationären ist man beim ambulanten Zusatztarif nicht Privatpatienten gleichgestellt. Der Versicherte wird als Kassenpatient behandelt und erhält lediglich einen Teil oder die gesamte Selbstbeteiligung von der zusätzlichen, privaten Versicherung zurück.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife, die verschiedene Leistungen abdecken. Grundsätzlich bestehen zwei Arten der Kostenerstattung durch die Zusatzversicherung.
Die meisten ambulanten Zusatztarife werden als Paket angeboten. Es gibt zum Beispiel keine reine Heilpraktikerversicherung. Häufig werden diese Pakete zusammen mit Zahnersatz- oder Zahnbehandlungstarifen angeboten. Bei diesen Kombi-Angeboten sollte man genau darauf achten, dass man sich nicht überversichert. Denn es lässt sich manchmal nicht vermeiden, dass man innerhalb eines Pakets Leistungen mitversichert, die einem gar nicht so wichtig sind. Im Einzelfall wird wohl kein Weg daran vorbei führen, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen.
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen gegen Gefahren des Alltags abgesichert werden. Das passiert am besten mit den wichtigsten Versicherungen. Doch welche Versicherungen benötigen Kinder unbedingt und welche Versicherungen sind wiederum überflüssig? Das erfahren Sie in diesem Text.
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Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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