Gut versichert in den Kurzurlaub? Der ELVIA CityFlug-Vollschutz im Test

Details, Einschränkungen und Testurteil

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Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens 40 Euro je versicherter Person bzw. je versichertem Objekt, bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt.

Reisegepäck-Versicherung
Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
Versicherungssummen: je Person 2.000 Euro ; je Familie 4.000 Euro

Auslandsreise-Krankenversicherung (sofern gewählt)

Erstattet gemäß den Versicherungsbedingungen die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei akut eintretenden Krankheiten und Unfallverletzungen. Krankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll; daneben wird Krankenhaustagegeld gezahlt. Leistungen in Deutschland: Krankenhaustagegeld, Rücktransport und Überführung.

Einschränkungen
Wie der Name schon sagt, erstreckt sich die Versicherung nur auf Flugreisen – Schiffsreisen sind nicht versichert. Die Reise darf die Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Einschränkungen gibt es auch beim Reisepreis: Dieser darf maximal 400 Euro pro Person bzw. 600 Euro pro Familie betragen. Außerdem muss das Reiseziel innerhalb Europas liegen, inklusive Mittelmeer-Anrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.

Testurteil
Für einen Kurztrip bietet die ELVIA mit dem CityFlug-Vollschutz ein Rundum-Paket, das relativ preiswert die wichtigsten Risiken abdeckt. Plant man mehrere solcher Kurzreisen innerhalb eines Jahres, sollte man den Abschluss einer Jahresreiseversicherung überdenken. Hier beginnt die Preisspanne bei etwa 60 Euro und man ist gegen ähnliche Risiken für mehrere Reisen pro Jahr versichert.

Erfüllt die Reise jedoch die recht strengen Einschränkungen, hat man sich vorab gegen die wichtigsten Risiken versichert, die besonders bei weit im Voraus gebuchten Reisen auftreten können. Wobei aber angemerkt werden muss, dass der Umbuchungsgebühren-Schutz ebenfalls eine lange Vorlaufzeit hat und nur für Umbuchungen greift, die bis zu 42 Tage vor Reiseantritt anfallen. Bei „kurzfristigen“ Umbuchungen werden die Gebühren nicht übernommen.

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