Neues Versicherungsvermittlerrecht

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts steigen demnächst die Anforderungen an die Versicherungsberater. Die einzelnen Änderungen treten im Mai dieses Jahres in Kraft.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung um. Es unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. So berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung und eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung eingeführt. Außerdem erweitert das Versicherungsvertragsgesetz die Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern. Sie haben wie die Versicherungsunternehmen und -vermittler bis zum 22. Mai 2007 Zeit, sich auf die Neuerungen vorzubereiten.

Die neuen Beratungs- und Informationspflichten sollen helfen, dass der Verbraucher den Versicherungsschutz erhält, den er braucht, so das Wirtschaftsministerium. Die Dokumentation der Beratung bringe Verbrauchern und Vermittlern mehr Rechtssicherheit. Darüber hinaus werde in der Europäischen Union eine grenzüberschreitende Vermittlungs- und Beratungstätigkeit erheblich vereinfacht.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.