Hausarztverträge auf den Prüfstand stellen

In der aktuellen Diskussion um die Vergütung der Hausärzte fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Vertragsfreiheit für Krankenkassen. Bundesgesundheitsminister Rösler hatte sich in der letzten Woche für mehr Wettbewerb in der hausärztlichen Vergütung ausgesprochen. „Der gesetzliche Zwang, dass Krankenkassen Hausarztverträge abschließen und darüber mit dem Hausärzteverband verhandeln müssen, muss aufgehoben werden“, erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nach Berechnungen einiger Krankenkassen liegen die durch die Hausarztverträge entstandenen Zusatzkosten bei bis zu 1,5 Milliarde Euro.

„Wenn von Versicherten höhere Beiträge verlangt werden, muss sichergestellt sein, dass diese Mittel in die Verbesserung der Versorgung fließen“, sagt Billen. „Derzeit gibt es keine Belege dafür, dass die Hausarztverträge dieses Ziel auch wirklich erreichen.“

Wo ist die Gegenleistung für 25 Prozent mehr Honorar?

Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2007 wurden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen. Auf damaligen Druck der Bayrischen Staatsregierung haben sie dafür Verhandlungen mit Ärztegemeinschaften geführt, die mehr als die Hälfte der Hausärzte in der Region vertreten. Damit bekamen erstmals private Organisationen das Recht, Kassen mittels Schiedsverfahren zu einem Vertragsabschluss zu zwingen. „Durch diese Regelung ist der Hausärzteverband faktisch zum Vertragsmonopolisten geworden. Mit echtem Wettbewerb um bessere Versorgung hat das nichts zu tun“, kritisierte Billen. „Solche einseitigen Monopole führen in der Regel zu höheren Kosten für die Verbraucher, aber nicht zu besseren Leistungen.“ Die Durchschnittshonorare der Hausärzte liegen in den Verträgen bis zu 25 Prozent über dem Niveau der sonst üblichen Vergütungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bundesregierung muss sich gegen Widerstände durchsetzen

Der vzbv äußerte Verständnis für die Krankenkassen, die sich bisher geweigert haben, entsprechende Verträge abzuschließen. Die Mehrzahl dieser Fälle wird in derzeit bundesweit circa 1.600 Schiedsverfahren verhandelt. Der vzbv kritisiert ferner, dass eine Patientenbeteiligung, wie sie seit 2004 für den Kollektivvertrag im Gemeinsamen Bundesausschuss erstritten wurde, und eine durchgängige und transparente Qualitätskontrolle in den Hausarztverträgen nicht vorgesehen ist. „Die Bundesregierung muss sich notfalls auch gegen den Widerstand von Ärztefunktionären und der bayrischen Staatsregierung für die Rechte der gesetzlich Versicherten stark machen“, erklärte Billen. Dazu sei eine rasche Novelle der entsprechenden Regelung (§ 73b SGB V) erforderlich.

Pressemitteilung der vzbv

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