Gesetzentwurf für nachhaltige Vergütungssysteme bei Banken und Versicherungen verabschiedet

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen beschlossen. Das Gesetz enthält Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes und soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.
Das Bundesministerium der Finanzen erklärt hierzu:
Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme, die einseitig Erfolg belohnen, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, gelten als einer der Auslöser der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Aufgrund der hierdurch gesetzten Fehlanreize wurden unkontrollierbar hohe Risiken eingegangen – mit fatalen gesamtwirtschaftlichen Folgen. Um solchen Fehlentwicklungen zukünftig entgegenzuwirken, haben sich die G20-Staaten gemeinsam auf multilaterale Standards für verantwortungsvolle und transparente Vergütungssysteme verständigt.[1] Mit den Standards sollen die Vergütungssysteme stärker auf die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen ausgerichtet und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigt werden. Sie sehen u.a. vor, dass
* ein erheblicher Teil der variablen Vergütung erst nach mindestens drei Jahren ausgezahlt werden darf, und zwar abhängig vom geschäftlichen Erfolg. * mindestens 50 % der variablen Vergütung in Form von Aktien oder ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden müssen. * garantierte Bonuszahlungen nur im Ausnahmefall zulässig sind (bei der Einstellung neuer Mitarbeiter für maximal ein Jahr).
Deutschland hat sich verpflichtet, die Vereinbarung auf G20-Ebene so schnell wie möglich und mit Nachdruck umzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Nach der Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten deutschen Versicherungsunternehmen sowie den aufsichtsrechtlichen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll mit dem geplanten Gesetz die rechtssichere Umsetzung der Standards für solide Vergütungssysteme im Banken- und Versicherungsbereich gewährleistet werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein müssen. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Wege von Rechtsverordnungen die näheren technischen Einzelheiten zu den Anforderungen zu regeln – insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, der Zusammensetzung der Vergütung sowie der Offenlegung der Ausgestaltung.
Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Eingriffsrechte der BaFin gestärkt. Die BaFin wird befugt im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Finanzinstituts oder Versicherungsunternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden.
[1] Prinzipien für solide Vergütungspraktiken („Principles for Sound Compensation Practices“ vom 2. April 2009) und Standards für solide Vergütungspraktiken („Principles for Sound Compensation Practices – Implementation Standards“ vom 25. September 2009) des Financial Stability Board (FSB). (Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen)

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