Banksparplan – regelmäßig sparen zahlt sich aus

Banksparplan mit staatlicher Förderung

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Wer einen Banksparplan für seine private Altersvorsorge nutzen will, kann sogar die Riester-Zulage vom Staat dazu erhalten.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zu riestern: Das Angebot reicht von Fondssparplänen mit hohem Aktienanteil über klassische Rentenversicherungen bis hin zu konservativen Banksparplänen mit fester Verzinsung und fondsgebundener Rentenversicherung.

Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der zweite Partner die Förderung sichern.

Für alle, die jährlich vier Prozent ihres Jahresbruttogehalts vom Vorjahr in den Riester-Banksparplan einzahlen, zahlt der Staat noch einmal als Grundzulage 154 Euro dazu. Für jedes Kind gibt es 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro als Zulage.

Am sichersten liegt das Geld in einem Banksparplan. Deswegen ist diese Art des Riesterns besonders für vorsichtige Anleger geeignet. Sparpläne glänzen zwar nicht mit großen Renditechancen, sind aber risikolos und flexibel. Die eingezahlten Beträge der Riester-Banksparpläne sind samt Zinsen jederzeit abrufbar – die Förderung geht dann allerdings verloren. Und bei einem Vertragswechsel ist mit Gebühren bis zu 100 Euro zu rechnen.
Für Ältere sind Sparpläne besonders attraktiv, weil keine Abschlusskosten anfallen, die in den ersten Jahren die Rendite schmälern würden.

Vermögenswirksame Leistungen
Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann diese ebenfalls auf einem Banksparplan anlegen. Der Banksparplan erhält jedoch keine staatliche Förderung durch die Arbeitnehmer Sparzulage, die der Staat beispielsweise beim Bausparen noch dazu zahlt. Sparer, die ohnehin keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, weil sie mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen über der Einkommensgrenze liegen (17.900 Euro bzw. Verheiratete 35.800 Euro beim Bausparen), machen so gesehen keinen Verlust bei der Förderung, wenn sie ihre VL in einen Banksparplan investieren.

Hintergrund: Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber. Die Höhe der Leistung hängt vom Arbeitgeber ab. Ist sie weniger als der Mindestbeitrag, den der Anbieter des Banksparplans fordert, muss der Arbeitnehmer den Rest von seinem Gehalt dazulegen.

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