Verbraucherzentrale fordert weiterreichende Maßnahmen zum Anlegerschutz

Die heute vom Bundestag verabschiedeten Anlegerschutz-Maßnahmen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erste Maßnahmen, um Anleger und Sparer besser zu schützen. Längere Verjährungsfristen bei Falschberatungen und die zwingende Aushändigung des Beratungsprotokolls stellen wichtige Erleichterungen für geschädigte Anleger dar.
„Um die Lehren aus der Finanzkrise wirklich zu ziehen, sind weitergehende Regelungen notwendig“, fordert Vorstand Gerd Billen. Der heute ebenfalls behandelte Entschließung von CDU/CSU und SPD liefert dazu die richtigen Stichpunkte.
Die neuen Regelungen, die am 01.01.2010 in Kraft treten, sind auch ein Lobbyerfolg des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der sich intensiv für einen besseren Schutz der Verbraucher im Finanzmarkt eingesetzt hatte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt auch, dass der Anlegerschutz in der Telefonberatung ausgedehnt wird. Hier muss den Verbrauchern nach dem Telefonat ein Protokoll vorgelegt werden. Dann hat der Anleger eine Woche lang Zeit, vom Vertragsschluss zurückzutreten, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist. Allerdings blieben einige wichtige Forderungen unberücksichtigt: Der vzbv hatte zum Beispiel eine Beweislastumkehr gefordert für den Fall, dass ein Beratungsgespräch gar nicht oder nicht rechtzeitig dokumentiert wurde.
„Das Thema Anlegerschutz bleibt auf der Tagesordnung“, fordert Gerd Billen und warnt davor, das Thema als abgeschlossen zu erklären. „Wir müssen wir nicht warten, bis die neue Bundesregierung im Herbst ihre Arbeit aufnimmt.“ So müsse etwa der Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner umgesetzt werden, Verbraucherschutz als ausdrückliche Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu definieren. Darüber hinaus liefert die Entschließung die richtigen Stichpunkte für die kommende Legislaturperiode:
– Einheitliche und strengere Regeln für Finanzvermittler im Bezug auf Qualifikation, Registrierung, Haftung, Aufsicht sowie Beratung und Dokumentation.
– Bessere Produktinformationen bei Kapitalanlagen, die sich auf die wesentlichen Eigenschaften der Anlage konzentrieren. Dieses Vorhaben muss aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf alle Finanzprodukte ausgedehnt werden.
– Stärkung der anbieterunabhängigen Verbraucherberatung, insbesondere durch einen massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots in den Verbraucherzentralen der Länder. Dies will der Bund mit einer Anschubfinanzierung unterstützen. – Überprüfung der Anreiz- und Provisionssysteme von Finanzvermittlern.
– Verbesserung der finanziellen Bildung und Kompetenz von Verbrauchern. (Pressemitteilung des vzbv)

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