So schützen Banken ihre Kunden

Zum 30. Juni 2009 wird die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung deutlich angehoben. Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind dann Kundeneinlagen bis maximal 50.000 Euro geschützt. Vorher lag die Grenze bei 20.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %.
Fast alle Kreditinstitute sichern Kundengelder jedoch über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschließen. Für private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schützt Guthaben einschließlich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 % des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heißt: Selbst bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 5 Mio Euro sind die Guthaben jedes Anlegers bis zu einer Höhe von 1,5 Mio Euro vollständig geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich höher, weil die meisten Banken ein wesentlich höheres haftendes Eigenkapital haben.
Der Schutz gilt für alle Nichtbankeneinlagen – also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen – und schließt neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen – also auch Zertifikate einer Bank.
Ob eine Bank am Einlagensicherungsfonds mitwirkt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, kann über ein Mail-Formular auf den Internetseiten des Bankenverbandes unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abgefragt werden. (Pressemitteilung des Bankenverbands)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.