Weitere zuzahlungsbefreite Arzneimittel ab 2009

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können ab 1. Januar 2009 von weiteren zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln profitieren. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin.

Für vier Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs treten neue Festbetragsgrenzen in Kraft.

Bei drei dieser Gruppen haben die Krankenkassen auch Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.

Die ABDA empfiehlt den Patientinnen und Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten zu fragen. In Deutschland sind alle Apotheken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder volljährige Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen oder Wirkungen festgesetzt werden. Arzneimittel können von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist als der jeweilige Festbetrag.

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten ab 1. Januar 2009 Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 24.000 Fertigarzneimittel in 225 Festbetragsgruppen.

Pressemitteilung der ABDA

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