Monatsarchiv: April 2008

Was ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz. Dieser richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Hat die Alleinerziehende ein Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16, dann wird ihr ein Mehrbedarf von 36 Prozent zugesprochen. Ansonsten wird ihr ein Mehrbedarf von zwölf Prozent je Kind angerechnet, höchstens jedoch 60 Prozent.

Wie viel steht mir zu, wenn auch mein Partner Hartz IV-Empfänger ist?

Der Antragsteller allein oder auch eine Alleinerziehende hat einen Anspruch von 100 Prozent des Regelsatzes. Sobald jedoch ein volljähriger Partner mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt, der ebenfalls Hartz IV-Empfänger ist, haben beide nur einen Anspruch auf 90 Prozent des Regelsatzes. Minderjährige Partner haben wie Kinder zwischen 14 und 25 Jahren nur einen Anspruch auf 80 Prozent des Regelsatzes.

Was ist mit den Kosten für Wohn-Eigentümer?

Wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bewohnt, bekommt Unterstützung zu den Kosten der Unterkunft und den damit verbundenen Belastungen. Hierzu gehören beispielsweise die Hypothekenzinsen in angemessener Höhe, die Grundsteuer aber auch die Nebenkosten und die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung.
Nicht dazu gehören jedoch die Raten für die Tilgung des Darlehens, weil man sich damit eine Sicherheit für die Zukunft aufbaut.

Aber auch bei Immobilien-Eigentum gilt: Die Kosten für den Wohnraum müssen angemessen sein, ansonsten kann ein Umzug in eine kleinere oder günstigere Wohnung angeordnet werden. Zieht man aus eigener Initiative um, muss man in jedem Fall vorher mit seinem Sachbearbeiter darüber sprechen und abklären, ob die künftigen Kosten übernommen werden.

UmweltBank bietet erstmals Solar-Genussrecht an

Mit dem Genussrecht "meridian Solarportfolio 2008" bietet die UmweltBank erstmals die Möglichkeit für private Anleger, sich an der Finanzierung von acht Aufdach-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 10,2 MW zu beteiligen. Der erfolgsabhängige Festzins von 5,95 Prozent ergibt bei einem Ausgabekurs von 100,86 Prozent eine anfängliche Rendite von 5,81 Prozent. Das Genussrecht ist am 31.12.2018 endfällig und nach Emissionsschluss über die UmweltBank handelbar.
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Wird meine Miete komplett übernommen?

Die Wohnkosten werden übernommen, sofern ihre Höhe angemessen ist. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.

Sollte der Empfänger der Leistung das Geld nicht eindeutig zur Zahlung seiner Miete verwenden, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch direkt an den Vermieter, bzw. den Energieversorger überweisen.

Wer umziehen will, muss seinen Sachbearbeiter darüber unbedingt vor dem Umzug in Kenntnis setzen. Ansonsten werden Kosten, die zu hoch sind, nicht übernommen.

Tipp: Wer ALG II bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Wird der Antrag auf ALG II allerdings abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Da dieses rückwirkend zum Monatsanfang gezahlt wird, sollte man möglichst schnell nach der Ablehnung des ALG II-Antrags einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Woraus besteht die Leistung nach Hartz IV?

Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die aus unterschiedlichen Anteilen des aktuellen Regelsatzes für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.

Die Wohnkosten werden in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.
Sind in den Heizkosten die Kosten zur Warmwasserbereitung bereits enthalten, wird hierfür meist eine Pauschale abgezogen. Die Kosten für den weiteren Energieverbrauch, zum Kochen oder für Elektrogeräte beispielsweise, müssen ebenfalls über den Regelsatz gedeckt werden.

Hans-Dieter Brenner zum Vorstandsvorsitzenden der Helaba bestellt – Stefan Bungarten wird Mitglied des Vorstandes

Der Verwaltungsrat und die Trägerversammlung der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen haben am 29. April 2008 beschlossen, Hans-Dieter Brenner (55) zum künftigen Vorstandsvorsitzenden der Helaba zu bestellen. Brenner wird damit zum 1. Oktober dieses Jahres die Nachfolge von Dr. Günther Merl antreten.
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Muss ich täglich erreichbar sein, oder kann ich auch mal verreisen?

Grundsätzlich muss ein Empfänger von ALG II täglich in seiner Wohnung per Post erreichbar sein. Sie müssen sich auch regelmäßig persönlich bei Ihrem Träger melden, im Prinzip muss auch dies täglich möglich sein. Wer vorübergehend unter einer anderen Adresse erreichbar ist, muss den Träger darüber informieren.
Einen Anspruch auf Urlaub hat man in der Regel nicht. Allerdings stehen jedem ALG II Empfänger bis zu drei Wochen jährlich zu, die er außerhalb seines Wohnortes und auch im Ausland verbringen kann. In der Zeit ist man von seinen Grundpflichten (Bemühen um eine Arbeit, Eingliederungsmaßnahmen etc.) befreit. Lesen Sie hierzu auch „Welche Grundpflichten habe ich“.

Wichtig: Bevor man sich auf Reisen begibt, braucht man immer die Zustimmung seines Sachbearbeiters, ansonsten drohen Sanktionen, bzw. Wegfall des ALG II-Anspruchs.