Monatsarchiv: April 2008

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen ALG II und ALG I?

Auch wenn die Bezeichnungen ähnlich klingen, sind dies im Grunde zwei völlig verschiedene Leistungen. ALG I – genauer gesagt: das Arbeitslosengeld – ist eine Versicherungsleistung. Sie steht jedem Arbeitslosen zu, der über eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach einem Jobverlust arbeitslos meldet. Alle Formalitäten laufen über die zuständige Agentur für Arbeit.
Die Höhe der gezahlten Leistung ist abhängig vom bisherigen Verdienst des Arbeitslosen und kann nicht gekürzt werden. Allerdings erhalten Arbeitslose mit Kind 67 Prozent ihres letzten Nettogehalts, Arbeitslose ohne Kinder bekommen nur 60 Prozent.

ALG II – oder das Arbeitslosengeld II – ist als Grundsicherung für Arbeitssuchende gedacht, die keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Auch Arbeitnehmer mit einer geringen Bezahlung können ihr Gehalt durch ALG II aufstocken.

ALG II setzt sich aus der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammen, die es seit 2005 faktisch nicht mehr gibt. Bekannt ist die Leistung auch unter dem Namen Hartz IV, weil sie mit dem vierten Gesetz nach dem so genannten Hartz-Konzept realisiert wurde. Als Hilfe zum Lebensunterhalt soll das ALG II den arbeitslosen Erwerbsfähigen helfen, baldmöglichst wieder eine Arbeit zu finden.

Die Höhe der gezahlten Leistung richtet sich nach dem Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft, wenn der Antragsteller mit seiner Familie zusammenlebt. Hierbei gibt es feste Regelsätze für den Antragsteller, seinen Partner und für die Kinder in verschiedenen Altersgruppen. Dazu kann noch ein so genannter Mehrbedarf kommen, etwa, wenn die Antragstellerin alleinerziehend oder schwanger ist, oder ein behindertes Kind zu versorgen hat. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die ebenfalls übernommen werden – solange sie angemessen sind. Ansprechpartner in Sachen ALG II sind die so genannten ARGEn (die Jobcenter) oder kommunalen Träger.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld kann eine Leistung nach Hartz IV auch gekürzt werden, etwa wenn der Antragsteller Meldefristen nicht einhält oder nicht genügend Eigenbemühungen zeigt.

Einen möglichen Anspruch auf ALG II können Sie auch direkt in unserem Hartz IV-Rechner ermitteln.

125 Jahre AOK: Ausstellungseröffnung zu Geschichte und Gegenwart der AOK

Die AOK, für Viele Inbegriff der gesetzlichen Krankenkasse, wurde vor 125 Jahren gegründet. Anlässlich dieses runden Geburtstages wird heute in Bonn eine Ausstellung eröffnet. Anhand von historischen Fotos und Berichten haben AOK-Mitarbeiter und Historiker die Entwicklung Deutschlands größter Krankenkasse von der Kaiserzeit bis zur Marke "AOK-Die Gesundheitskasse" nachgezeichnet.
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Brauche ich ein Konto, um die Leistung erhalten zu können?

Die Leistung wird in der Regel überwiesen. Man braucht als ALG II-Empfänger idealerweise ein Konto bei einer Bank. Wer kein Konto hat, bekommt eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung, die er sich auch bar bei der Postbank auszahlen lassen kann. Hierfür wird allerdings eine Gebühr von 2,10 Euro fällig. Wer nachweislich nicht in der Lage ist, ein eigenes Konto einzurichten, bekommt diese Gebühr erlassen.

LBBW setzt auf weiteres Wachstum – Konzernergebnis 2007: 311 Millionen Euro

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) strebt für 2008 eine kontinuierliche Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells sowie weiteres Wachstum an. "Dank unserer starken Kapital- und Liquiditätsausstattung haben wir Spielraum für weiteres Wachstum, den wir nutzen wollen", sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Siegfried Jaschinski auf der Bilanzpressekonferenz in Stuttgart. Neben organischem Wachstum seien auch kleinere Zukäufe möglich, sofern sie strategisch sinnvoll seien und die Kundenbasis der LBBW erweiterten.
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Wie kann ich meinen Anspruch selbst errechnen?

Wer schon vorab wissen will, wie viel ALG II ihm ungefähr zusteht, kann dies in einem Hartz IV-Rechner ermitteln. So werden auch Zuschläge und Mehrbedarf, z.B. wegen Schwangerschaft oder Behinderung mit eingerechnet.

Unseren ALG II-Rechner finden Sie hier. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Das Ergebnis kann lediglich ein Anhaltspunkt sein, den tatsächlichen Bedarf erfährt man, nachdem man den Antrag gestellt hat.

Wer zahlt meine Sozialversicherung?

Zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt allein der Träger die pauschalierten Beiträge in der gesetzlich vorgesehenen Höhe, es sei denn, Sie sind über eine Familienversicherung mitversichert. Auch den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der Träger allein, hier gilt eine einheitliche Basis von 205 Euro, unabhängig von der Höhe des ALG II.
Wer seinen Träger oder auf dessen Aufforderung einen Arbeitgeber oder einen Arzt aufsucht, ist automatisch unfallversichert. Einen Wegeunfall muss man unverzüglich seinem Träger melden.

Welche einmaligen Leistungen gibt es?

Generell sollen mit der Regelleistung alle laufenden Kosten gezahlt werden. Es gibt allerdings ein paar Zahlungen, die man auf Antrag auch zusätzlich erhalten kann:
Dies gilt für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Hauhaltsgeräte, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und eine mehrtägige Klassenfahrt.
Für diese Leistungen kann man eine Geldleistung oder einen Gutschein erhalten.

Einen Anspruch auf diese einmaligen Leistungen kann auch haben, wer zwar kein ALG II bezieht aber nur über ein geringes Einkommen verfügt.

Was ist der Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug?

Der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wurde 2011 abgeschafft.

Einen befristeten Zuschlag bekamen bis dahin ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld. Zum Regelsatz wurden zwei Drittel der Differenz zwischen dem letzten Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeld und dem ALG II der Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Es gab eine Höchstgrenze von 160 Euro für Alleinstehende bzw. 320 Euro für Paare (je Kind max. 60 Euro) im ersten Jahr nach dem ALG I-Bezug. Dieser Zuschlag wurde im zweiten Jahr halbiert, danach gab es keinen Zuschlag mehr.

GE Heller Gruppe übertrifft eigene Erwartungen und erzielt neue Rekordergebnisse in 2007

Die GE Heller Gruppe hat das Jahr 2007 erneut mit Rekordergebnissen abgeschlossen. Im vergangenen Geschäftsjahr erzielte der Mainzer Finanzdienstleister 17,6 Milliarden Euro Gesamtumsatz. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine Umsatzsteigerung von 31% verzeichnet. GE Heller übertrifft damit deutlich die eigenen Erwartungen.
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