Nicht gleich den ersten Behandlungsvorschlag des Zahnarztes akzeptieren

Seit nunmehr drei Jahren gelten die Abrechnungsregeln zum Festzuschuss bei Zahnersatz. Bei der Zahnersatzversorgung existieren bei einem vorgegebenem Zahnbefund eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsmöglichkeiten, die sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und den Kosten zum Teil deutlich unterscheiden.

Letztlich ist jedoch gleichgültig, ob es sich um eine hochwertige Keramikbrücke, Goldkronen oder herausnehmbaren Zahnersatz handelt, grundsätzlich erhält der Verbraucher von seiner Krankenkasse „nur“ einen Festzuschuss, der eine Regelversorgung garantieren soll.

Für jeden Befund haben sich Zahnärzte und Krankenkassen auf eine kostengünstige Standardbehandlung geeinigt. Will der Verbraucher mehr als die Standardvariante, wird er auch stärker zur Kasse gebeten. Somit führen unterschiedliche Versorgungsarten auch zu unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät allen Verbrauchern, nicht gleich den ersten Behandlungsvorschlag des Zahnarztes zu akzeptieren.

Die Zahnärzte sind verpflichtet, weitere Verfahren und deren finanziellen Auswirkungen darzulegen. Grundsätzlich ist es angesichts der nicht unerheblichen Kosten grundsätzlich sinnvoll, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen.

Seit Oktober vergangenen Jahres bieten die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Beratungsangebot zum Festzuschuss beim Zahnarzt an.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Heil- und Kostenplan – nach Notwendigkeit auch mit einer klinischen Untersuchung bei einem von den Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung berufenen Gutachterzahnarzt – unter die Lupe nehmen lassen.

Diese Gutachterzahnärzte dürfen Verbraucher, die sie beraten haben, anschließend für zwei Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und somit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.

Interessierte Verbraucher können sich telefonisch unter (0345) 2980329 oder (0391) 6293-111 oder -222 zum Angebot informieren, telefonische Auskünfte einholen oder die Adresse des nächstgelegenen Gutachterzahnearztes erhalten.

Pressemitteilung der VZ Sachsen-Anhalt

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