Verbraucherzentrale zur VVG-Reform

Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bringt für Versicherte zahlreiche Verbesserungen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Einziger Wermutstropfen:

Von wenigen Ausnahmen abgesehen gelten die neuen Regelungen nur für neue Verträge, die ab Januar 2008 abgeschlossen werden.

Einige Versicherer haben aber angekündigt, das neue Gesetz einheitlich auf Alt- und Neuverträge anzuwenden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. fordert die anderen Gesellschaften auf, sich ebenso kundenfreundlich zu verhalten.

Versicherten rät sie, eine Umstellung auf das neue Recht zu fordern. Einen Musterbrief finden Sie am Ende des Textes.

Einige der wichtigen Änderungen, die das neue Versicherungsvertragsgesetz für Versicherungskunden bringt:

Verbesserte Beratung und Information vor Vertragsabschluss

Versicherer müssen vor Vertragsabschluss besser beraten und über die angebotenen Produkte informieren. Sie müssen ihren Kunden bereits vor der Antragstellung die Versicherungsbedingungen und ein Produktinformationsblatt aushändigen.

Die Verbraucherzentrale ist skeptisch, ob diese Vorschriften auch in der Praxis umgesetzt werden.

Manche Versicherer überlegen jedenfalls, wie man diese Pflichten umgehen kann, da ihnen dieses Verfahren angeblich zu umständlich und teuer ist.

Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips

Bislang haben Versicherte im Schadensfall entweder die volle Entschädigung erhalten oder sind – bei grobem eigenen Mitverschulden – leer ausgegangen.

Nach dem neuen Gesetz muss die Versicherung selbst in diesen Fällen zumindest einen Teil des Schadens ersetzen.

Mehr Klarheit beim WiderrufKünftig wird nicht mehr zwischen Rücktritt, Widerruf und Widerspruch mit unterschiedlichsten Fristen unterschieden.

Es gibt nur noch das Widerrufsrecht. Danach können Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen und alle anderen Versicherungsverträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie nicht korrekt, kann ein Vertrag praktisch unbefristet widerrufen werden.

Verbesserungen bei Lebensversicherungen

Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wird gesetzlich festgeschrieben. Außerdem gibt es künftig auch eine gerechtere Verteilung der Gewinne – übrigens auch bei Altverträgen für die Restlaufzeit ab 2008.

Ein Frühstorno einer Lebensversicherung bedeutet nicht mehr den Komplettverlust der Einzahlungen, denn es gibt ab sofort einen garantierten Mindestrückkaufwert.

Wer von seiner Versicherungsgesellschaft die Umstellung seiner Verträge auf neues Recht fordern will, erhält hierzu Informationen und ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale.

Diese können im Internet kostenlos unter www.vz-rlp.de herunter geladen werden. Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 0,55 Euro frankierten Rückumschlags über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz, Stichwort VVG.

Weitere Informationen geben die Experten der Verbraucherzentrale an ihrem landesweiten Versicherungstelefon montags bis donnerstags von 10 bis16 Uhr unter der Rufnummer 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Tarife aus den Netzen anderer Anbieter und aus den Mobilfunknetzen können abweichen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Pressemitteilung der VZ Rheinland-Pfalz

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