Anlagen zur Steuererklärung 2006 richtig ausfüllen

Kosten nachweisen und Arbeitnehmer Sparzulage

[!–T–] Alle Werbungskosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können. Sind keine Rechnungen oder Quittungen mehr vorhanden, akzeptiert das Finanzamt auch selbst ausgestellte Belege, so genannte Eigenbelege.

Wer zum Beispiel den Kauf eines Fachbuchs als Werbungskosten absetzen will, kann das Buchcover kopieren und die Kopie als Beleg beifügen. Finanzbeamte müssen Eigenbelege akzeptieren, können die aufgeführten Kosten aber auch nach unten korrigieren.

Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte oder vom Lohn einbehaltene Geldleistungen, die in eine Anlageart Ihrer Wahl einbezahlt werden.

Tipp: Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet.

Vergessen Sie nicht die Bescheinigung der Bank oder Bausparkasse, bei der Sie einen VL-Vertrag abgeschlossen haben, zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Nur dann erhaltenen Sie die staatliche Förderung.


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