Anlagen zur Steuererklärung 2006 richtig ausfüllen

Anlage Kind

[!–T–] Damit Familien mit Kindern gegenüber Steuerpflichtigen ohne Kinder nicht benachteiligt sind, gibt es Steuervergünstigungen, die den Eltern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs zustehen. Neben dem Kindergeld gibt es dabei noch den Kinderfreibetrag sowie Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag), Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibeträge.

Für jedes Kind muss im Rahmen der Steuererklärung eine eigene Anlage Kind abgegeben werden. Für die Steuererklärung 2006 wurde das Formular leider von bisher zwei auf drei Seiten erweitert. Denn seit 2006 können Eltern Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen

Das Kindergeld betrug 2006 für das erste bis dritte Kind jeweils 1.848 Euro im Jahr (154 Euro pro Monat) und ab dem vierten Kind 2.148 Euro jährlich (179 Euro monatlich). Für den Kinderfreibetrag setzt das Finanzamt in der Steuererklärung 3.648 Euro und für Betreuung, Erziehung und Ausbildung pauschal 2.160 Euro im Jahr an.

Die Freibeträge werden allerdings nur dann gewährt, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld für 2006. Dabei führt das Finanzamt eine so genannte Günstigerprüfung für jedes Kind durch:

Ist die errechnete Steuerersparnis aufgrund der Freibeträge niedriger als das bereits erhaltene Kindergeld, werden die Freibeträge nicht vom Einkommen abgezogen und es bleibt beim Kindergeld. Ist die Steuerersparnis höher als das Kindergeld, werden die Freibeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen. Das Kindergeld wird allerdings dann vom Fiskus zurückgefordert.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt worden. Dieser soll die besondere Lebenssituation und die daraus resultierende Mehrbelastung von Alleinerziehenden berücksichtigen. Der Freibetrag beträgt 1.308 Euro jährlich (109 Euro monatlich). Auch bei mehreren Kindern wird der Entlastungsbetrag nur einmal gewährt.

Der Entlastungsbetrag ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet und entspricht der Steuerklasse II. Sollten Sie eine Lohnsteuerkarte mit dieser Steuerklasse besitzen, erhalten Sie die steuerliche Entlastung bereits während des Jahres durch einen geringeren Lohnsteuerabzug. Ist das nicht der Fall, wird dies im Zuge der Einkommensteuererklärung nachgeholt.

Der Besuch einer Privatschule kostet normalerweise Geld. 30 Prozent des Schulgeldes können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie sollten allerdings auf jeden Fall eine Bescheinigung der Schule beilegen.

Wie für den Steuerpflichtigen und seinen Ehegatten stehen auch den Kindern bestimmte Pauschbeträge im Fall einer Behinderung und für Hinterbliebene zur Verfügung. Der Behinderten-Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung zwischen 310 Euro und 3.700 Euro pro Jahr. Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag beträgt 370 EUR.

Für volljährige Kinder werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag gewährt, wenn sie in Ausbildung sind und außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 924 EUR.

Für 2006 ist die steuerliche Bedeutung von Kinderbetreuungskosten neu geregelt worden. Kinderbetreuungskosten können jetzt zu zwei Dritteln der Gesamtaufwendung, jedoch höchstens mit 4.000 Euro je Kind berücksichtigt werden. Die Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten sind in ihrer Kompliziertheit schwer zu übertreffen.

Wichtig: Sie müssen die Kinderbetreuungskosten durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch Vorlage des Kontoauszuges nachweisen. Machen Sie dies nicht, werden die Betreuungskosten nicht anerkannt!

Als Kinderbetreuungskosten sind unter anderen folgende Kosten nicht absetzbar: Musikunterricht, Nachhilfe, sportliche Freizeitaktivitäten (Fußball, Reiten, Schwimmen, usw.) Vermittlung besonderer Fähigkeiten (Tanzkurs, Ballettunterricht etc.) und auch der Besuch von Privatschulen.

Viele weitere Informationen zu den Anlagen der Steuererklärung und die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung für das Jahr 2006 ganz bequem am Rechner einzugeben, finden Sie hier.


Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung! Nutzen Sie bitte unser Steuer-Forum unter  http://forum.lohnsteuer-kompakt.de/!


 

 

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