Anlagen zur Steuererklärung 2006 richtig ausfüllen

tipp_anlagen_steuerjpg.JPGJetzt wird es allerhöchste Zeit. Der 31. Mai ist Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2006. Doch die muss mancher erst noch ausfüllen – nicht nur den Mantelbogen sondern auch die Anlagen. Lesen Sie, worauf es dabei ankommt.

Anlage N: Für nicht selbständige Arbeit

[!–T–] (tru/hmu) In die Anlage N tragen Arbeitnehmer alle Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ein, also zum Beispiel den Arbeitslohn. Dieser Vordruck dient außerdem für Angaben zu den Werbungskosten und zur Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei Ehepaaren muss jeder Ehepartner eine eigene Anlage N ausfüllen, wenn beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten.

Früher hatte der Arbeitgeber am Jahresende die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte ausgestellt. Seit 2004 gibt es die elektronische Lohnsteuerbescheinigung in Verbindung mit der eTIN (Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer), das heißt, die Daten werden elektronisch von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt.

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die darin enthaltene eTIN sowie die bescheinigten Daten müssen Sie in die „Anlage N“ eintragen.

Bei den nun folgenden Angaben zum Arbeitslohn übertragen Sie einfach die Angaben von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Sie im vergangenen Jahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, und Sie die Daten per Hand in die Formulare eingeben, müssen Sie diese zusammenrechnen und in der Anlage N eintragen.

Viele Steuerpflichtige müssen in der Anlage N auch Angaben zu den erhaltenen Lohnersatzleistungen (auch: Entgeltersatzleistungen) machen. Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld) sind zwar steuerfrei, haben aber dennoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Dieser Vorgang wird Progressionsvorbehalt genannt.

Entgeltersatzleistungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, also etwa Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Altersteilzeitzuschläge finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter der Nummer 15.

Haben Sie Entgeltersatzleistungen bezogen, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden, also etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung, dann haben Sie darüber eine Bescheinigung (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse) erhalten. Übertragen Sie die dortigen Angaben auf den Vordruck und fügen Sie die Bescheinigung auf jeden Fall der Einkommensteuererklärung bei.


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