Neue Broschüre zur Gesundheitsreform

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ist am ersten April dieses Jahres in Kraft getreten. Es betrifft nicht nur die 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland, sondern wird auch Folgen für Angehörige der privaten Krankenversicherung haben.

Eine Broschüre der Verbraucherzentralen informiert über die wichtigsten Änderungen, die tatsächlich ab April für Versicherte und Patienten spürbar sind. Weitergehende Regelungen werden laut Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erst im Verlauf der kommenden Monate oder gar Jahre umgesetzt.

Die kostenlose Broschüre, erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbrauchzentrale, informiert insbesondere über die Einführung der Krankenversicherungspflicht. Diese gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie auch für die private Krankenversicherung.

Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich allerdings nicht aussuchen, ob er sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert. Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. War man zuletzt privat krankenversichert, muss man wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.

Ab dem ersten Juli dieses Jahres gibt es in der PKV ein Beitrittrecht in den Standardtarif und ab dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht. Die Broschüre der Verbraucherzentralen mit weiteren Informationen finden sie hier

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