Eigene Altersvorsorge geht vor Unterhaltsverpflichtung

Kinder müssen im Ernstfall für ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell aufkommen. Allerdings darf die Unterhaltsverpflichtung nicht zu weit gehen. Ein Eigenheimkauf kann deshalb nicht scheitern, urteilte der Bundesgerichtshof.

Zwar können auch Kinder grundsätzlich für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern in die Pflicht genommen werden. Doch darf diese Pflicht laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht so weit gehen, dass der eigene Unterhalt oder die Altersvorsorge gefährdet ist, wie das Immobilienportal Immowelt.de berichtet.

Im verhandelten Fall musste die Mutter eines allein stehenden Mannes ins Pflegeheim. Da ihre Rente nicht ausreichte, schoss das Sozialamt die Differenz vor. Dieses Geld wollte sich die Behörde schließlich vom Sohn der älteren Dame wiederholen. Sein Nettoeinkommen von knapp 1.400 Euro überschreite zwar noch nicht den monatlichen Selbstbehalt, doch könne er seine Ersparnisse von rund 113.000 Euro für die Pflegekosten einsetzen.

Damit war der Mann nicht einverstanden. Er argumentierte, von seinem Geld müsse er sich ein neues Auto kaufen, um zu seiner rund 40 Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu gelangen und die restlichen Ersparnisse benötige er für den Erwerb einer Eigentumswohnung.

Der BGH gab dem Sohn Recht. Der Autokauf sei nötig, und das restliche Geld sei ebenfalls unantastbar, denn es diene der eigenen angemessenen Altersvorsorge.

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