Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommt, sollte sie in Anspruch nehmen und zum Ansparen oder für die Altersvorsorge nutzen. Staatliche Zuschüsse wie die Arbeitnehmersparzulage werden allerdings nur bei der Anlage in Bausparverträgen oder Aktienfonds gezahlt.