Günstige Arbeitslosenversicherung für Pflegende

Wer einen Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt, steht unter dem Schutz der Rentenversicherung. Seit einem Jahr können sich Pflegende für zehn Euro im Monat auch gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Bislang haben diese Möglichkeit aber nur wenige genutzt, wie das Internetportal www.ihre-vorsorge.de berichtet. In Deutschland werden rund 1,4 Millionen Menschen von Angehörigen oder Freunden gepflegt.

Für knapp eine halbe Million Pflegende, die mehr als 14 Stunden in der Woche für die Pflege aufwenden, zahlt die Pflegekasse Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die 2006 geschaffene Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit nutzen bislang aber nur rund 1.400 Menschen.

Wer seinen Job aufgibt, um einen Angehörigen zu pflegen, kann Arbeitslosengeld bekommen, wenn es nach der Pflege nicht sofort mit einer neuen Arbeit klappt. Das gilt auch für Pflegende, die zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben. Sie können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern und so den vor der Pflege erworbenen Schutz aufrechterhalten. Das kostet derzeit pro Monat 10,29 Euro in den alten Bundesländern und 8,82 Euro in den neuen Ländern.

Voraussetzung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen ist, dass die Notwendigkeit zur Pflege vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung anerkannt wurde und die Pflege mindestens 14 Stunden in der Woche erfordert.

Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gibt es auch für Auslandsbeschäftigte und Selbstständige. Weitere Informationen hierzu und einen Arbeitslosengeldrechner für freiwillig Versicherte finden Sie hier

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