Bestehende Unfallrenten von Reform nicht betroffen

Die laufenden Unfallrenten sind von der angekündigten Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nicht betroffen. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin.

Laut Medienberichten plane die Regierung, das Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung zu ändern. Dem Willen von Bund und Ländern zufolge sollen diese Änderungen nach bisherigem Stand nur Versicherungsfälle betreffen, die sich nach Inkrafttreten der Reform ereignen. Wer also bereits heute eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft bezieht, wird diese auch nach einer Reform in gleicher Höhe weiter erhalten.

Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung sowie berufliche und soziale Rehabilitation. Bei bleibenden Unfall- oder Krankheitsfolgen erhält der Versicherte eine Rente. Träger der Unfallversicherung sind für den gewerblichen Bereich die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber.

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