Bei mehr als 2.000 Arzneimitteln müssen Kassenpatienten seit 1. Juli 2006 nichts mehr zuzahlen. Die gesetzlichen
Die Zuzahlung entfällt, wenn ein Arzneimittel verordnet wird, das mindestens 30 Prozent billiger ist als der gültige Festbetrag, den die Kassen übernehmen. Diese Ausnahme gilt für 79 von insgesamt rund 350 Wirkstoffgruppen, zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Präparate und Bluthochdruckmittel, bei denen es mehrere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff gibt.
„Patienten sollten auf alle Fälle beim Arzt oder Apotheker nach dem jeweils günstigsten Medikament fragen und bei Bestellungen im Internet auf preiswerte, aber identische Nachahmerpräparate achten“, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Tipps zum Umgang mit den neuen Zuzahlungsregelungen gibt es als kostenlosen Download unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/18252A.pdf bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.