Mehrbelastung für Berufstätige und Familien

Die Kürzung der Entfernungspauschale soll dem Fiskus mehr als 2,5 Milliarden Euro bringen.15 Millionen Pendler werden pro Jahr mit bis zu 600 Euro zur Kasse gebeten. Gegen die Kürzung der Pendlerpauschale will der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) eine Musterklage führen.

Die Pendlerpauschale wird ab 2007 für die ersten 20 Kilometer gestrichen. Per Gesetz gelten die Fahrtkosten zur Arbeit dann als rein private Kosten. „Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit“, stellt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) klar. Weil die Entfernungspauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet wird, ergibt sich für viele Pendler eine steuerliche Entlastung erst ab dem 34. Kilometer. Damit wird deutlich, dass auf die Arbeitnehmer eine erhebliche Mehrbelastung zukommt, so die Einschätzung des Verbandes.

Der NVL ist mit anderen Verbänden und Fachleuten wie beispielsweise dem Präsidenten des Finanzgerichtstages der Auffassung, dass die geplante Neuregelung verfassungswidrig ist.

Im Interesse der vertretenen Arbeitnehmer unterstützt der NVL Musterklagen. „Wir wollen zwei Punkte von den Gerichten klären lassen“, so der Verband: „Zum ersten, dass Fahrtkosten zur Arbeitsstätte beruflich veranlasst sind und zum zweiten, dass sie deshalb bei einer Pauschalierung in angemessener Höhe berücksichtigt werden müssen. Bereits jetzt deckt die seit 2004 um ein Viertel gekürzte Entfernungspauschale oft weniger als die Hälfte der realen Aufwendungen ab.“

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