Letzter Aufruf: Freiwillige Rentenbeiträge

Wer seine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2005 bisher noch nicht gezahlt hat, muss das spätestens bis zum 31. März 2006 erledigen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine wirksame Beitragszahlung für das Jahr 2005 nicht mehr möglich. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Die Zahlung sollte insbesondere von Versicherten, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit seit vielen Jahren durch freiwillige Beiträge sichern, nicht versäumt werden. Der einfachste und sicherste Weg zur Einhaltung der Frist ist
die künftige Abbuchung der Beiträge vom Konto. Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt ihren Versicherten diesen Weg der Beitragszahlung, da hierdurch Nachteile durch eine verspätete Beitragszahlung ausgeschlossen werden können.

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2005 beträgt der freiwillige Mindestbeitrag 78 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.014 Euro im Monat. Hierbei gilt, dass auch jeder andere Betrag zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag einen wirksamen Beitrag
darstellt. Die Werte gelten für die alten und die neuen Bundesländer gleichermaßen.

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