Besonderheiten und Verhalten im Schadensfall

Den richtigen Anwalt finden

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Auf der Suche nach einem Rechtsbeistand haben Sie grundsätzlich die freie Wahl. Allerdings zahlen viele Versicherungen die Anwaltskosten nur bis zur Höhe der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG). Will ein Anwalt mehr Geld als ihm nach der RVG zusteht, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden.

Die meisten Rechtsanwälte haben sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert. Es empfiehlt sich, einen passenden Fachanwalt zu nehmen. Auch Ihre örtliche Rechtsanwaltskammer kann Ihnen einen Spezialisten nennen. Wenn Sie sich erst einen Anwalt nehmen bevor Sie die Versicherung benachrichtigen, übernimmt in der Regel der Advokat das Einholen einer Deckungszusage. Wer keinen eigenen Anwalt benennt, bekommt einen von der Versicherung zugewiesen.

Wenn es innerhalb von 12 Monaten zu mindestens zwei Rechtsschutzfällen kommt, hat der Versicherer das Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Insbesondere bei einer hohen Schadenssumme machen die Assekuranzen von diesem Recht auch Gebrauch. Wenn die alte Police von der Versicherung gekündigt wurde, hat man häufig schlechte Karten, eine neue zu finden. Da ist es häufig günstiger zu versuchen, die alte Versicherung selbst zu kündigen.

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