Besonderheiten und Verhalten im Schadensfall

Berechtigte Aussichten

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Versicherungen kommen nur für Rechtsschutzfälle auf, die berechtigte Aussichten auf Erfolg haben. Darüber, wann genau „berechtigte Aussichten“ bestehen, kann man natürlich anderer Meinung sein als seine Versicherung. Es gibt daher zwei Verfahren, die entscheiden, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht.

Beim Stichentscheid hat der beauftragte Anwalt das letzte Wort. Er muss die guten Erfolgschancen der Versicherung lediglich schriftlich darlegen. Dagegen ist das Schiedsgutachterverfahren nicht ganz so kundenfreundlich. Bei unterschiedlicher Meinung zwischen Anwalt und Versicherung wird ein neutraler Gutachter angerufen. Dieser ist meist ein ehemaliger Richter und trifft eine Entscheidung, ohne den Namen der Beteiligten zu kennen.

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