Besonderheiten und Verhalten im Schadensfall

Ist der Schadensfall eingetreten, gibt es viel zu bedenken. Informieren Sie sich, wie man sich richtig verhält und den Schaden optimal mit der Versicherung abwickelt.

Nicht versicherbar

[!–T–]

Beim Haus- und Wohnungsrechtsschutz sind das gesamte Baurecht, Bergbauschäden und Planfeststellungen, Enteignungen und Flurbereinigungen nicht versichert. Hinzu kommen noch alle Angelegenheiten, die mit dem Kauf, Verkauf, An-, Um-, oder Ausbau, sowie der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäuden im Zusammenhang stehen.

Weiterhin ausgeschlossen sind Rechtsschutzfälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht – z.B. Tarifverträge. Auseinandersetzungen aus Anstellungsverhältnissen von Vertretern einer juristischen Person – z.B. GmbH-Geschäftsführer – sind ebenfalls nicht mitgeschützt. Gleiches gilt für das Recht der Handelsgesellschaften und Insolvenzverfahren, sowie Streitigkeiten aus dem Patent-, Kartell-, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Im Verkehrsbereich sind häufig Park- und Halteverstöße nicht mitversichert (Ausnahme: Concordia). Im privaten Bereich sind oft so genannte „Anlegerklagen“ (Ausnahme, z.B.: DEURAG bis 15.000 Euro Anlagesumme) ausgeschlossen; also Auseinandersetzungen wegen Aktien, Investmentanteilen und Anleihen und Spiel- und Wettverträge.

Der Gang vor das Verfassungsgericht und europäische oder andere übernationale Gerichte sind ebenfalls nicht mitversichert. Im Einzelnen unterscheiden sich die Ausschlüsse der Versicherungen, so dass hier nur ein grober Überblick über die üblichen nicht versicherten Bereiche gegeben werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.