Berufsunfähigkeit: Nicht ohne Risiko

Gutachter

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Zunächst muss aber geklärt werden, ob überhaupt eine Leistungspflicht vorliegt, also ob der Versicherte berufsunfähig ist. Und das ist manchmal gar nicht so einfach. Denn auch wenn der Fall für den Versicherten und seinen Arzt klar ist, kann das die Versicherung ganz anders sehen.

Rente gibt es in der Regel ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Doch wie lässt sich der genaue Berufsunfähigkeitsgrad festlegen? Bei einem Friseur mit Hautallergie ist das beispielsweise relativ einfach. Schwieriger wird es, wenn der Kunde nur noch eine begrenzte Zeit am Tag arbeiten kann, etwa bei einem Rückenleiden.

Wenn der Arzt des Versicherten die Berufsunfähigkeit attestiert, kann die Versicherung einen unabhängigen Gutachter bestellen. Die Kosten übernimmt die Versicherung. Nicht selten scheint hier das Motto „wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“ zu gelten. Denn ein Gutachter, der sich weitere Aufträge von der Versicherung erhofft, wird nicht besonders oft zu deren Ungunsten entscheiden.

Zudem nutzen manche Versicherer die Gutachterbestellung offenbar auch, um Leistungsantragsteller zu zermürben: „Wenn jemand 300 oder 400 Kilometer zum Gutachter fahren muss, ist das schon eine Zumutung“, meint Verbraucherschützerin Behr und rät allen Versicherungswilligen, zusätzlich zur BU-Versicherung auch eine gute Rechtsschutzpolice abzuschließen.

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