Berufsunfähigkeit: Nicht ohne Risiko

Vorsicht Vertreter

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Nicht immer liegt die Schuld so offensichtlich beim Versicherten. Häufig sind es provisionsgierige Versicherungsvertreter, die den Kunden ins Unglück reiten. Wer sich beim Ausfüllen des Antrags vom Fachmann helfen lässt, sollte beim Hinweis „das ist nicht so wichtig“ skeptisch werden.

Denn der Vertreter verdient nichts, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, deshalb ist er beim Ausfüllen des Antrags möglicherweise etwas zu großzügig. Wer im Nachhinein behauptet „aber das habe ich dem Vertreter doch gesagt“, hat schlechte Karten.

Zwar muss der Vertreter grundsätzlich alle angegebenen Krankheiten korrekt eintragen. Aber wer kann schon Jahre später durch unabhängige Zeugen beweisen, dass der Vertreter Bescheid wusste?

Es gibt nur eine Möglichkeit, sich vor dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zu schützen: alle ärztlichen Behandlungen angeben und gegebenenfalls kontrollieren, ob der Vertreter auch alles aufgeschrieben hat.

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