Wie jedes Jahr steigen auch 2006 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Erfreulich: Die bisherigen Grenzwerte werden nur leicht angehoben. Darauf weist die
Ab kommendem Jahr gilt:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 5.200 Euro monatlich auf 5.250 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern bleibt der Höchstsatz von 4.400 Euro monatlich konstant.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung ist an die Rentenversicherung gekoppelt, es gelten also die vorgenannten Beiträge.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der wird im Jahr 2006 bei 42.750 Euro liegen, das entspricht einem Monatsverdienst von 3.562,50 Euro. Dieser Satz gilt in Ost und West gleichermaßen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze der