Neu ab 2005

Ab 2005 hat sich bei der Betrieblichen Altersvorsorge einiges geändert. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes ist die BAV nun flexibler. Renten müssen bei der Auszahlung besteuert werden.

Arbeitgeberwechsel

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Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind relativ unflexibel. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes kann die Anwartschaft nicht mitgenommen werden. Stattdessen verzinst der bisherige Altersvorsorge-Träger das angesammelte Guthaben weiter und der Arbeitnehmer kann bei seiner neuen Firma einen weiteren BAV-Vertrag abschließen. Bei mehrfachem Jobwechsel werden auf diese Weise verschiedene Klein-Renten aufgebaut, was hohe Verwaltungskosten zur Folge hat. Eine reibungslose Mitnahme war bislang nur bei Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung möglich.

Bei Neuverträgen (ab 1.1.2005) sollte das Flexibilitäts-Hindernis auch bei den anderen Durchführungswegen ausgeräumt sein. Arbeitnehmer haben zwei Möglichkeiten: Entweder können sie ihren alten Vertrag aus eigener Tasche weiter besparen und dafür gegebenenfalls Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Oder sie nutzen das neue Recht auf Portabilität und nehmen ihre Altersvorsorge-Ansprüche zum neuen Arbeitgeber mit.

Der bisherige Vertrag wird aufgelöst und die Anwartschaft in einen Kapitalbetrag umgerechnet. Dieses Geld fließt in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers. Die Rente wird somit später aus einer Hand gezahlt.

Die Neuregelung gilt für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Rentenansprüche aus Pensionszusagen und Unterstützungskassen können nur mitgenommen werden, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen.

Für das Portabilitäts-Recht gelten die folgenden Bedingungen:

  • das übertragene Guthaben liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze von 61.800 Euro
  • die Übertragung wird innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragt.

Ein Kommentar zu “Neu ab 2005”

  1. Gerhard-raschen

    Gerhard Raschen
    XXX
    XXX
    XXX
    E-Mail:XXX

    Ich möchte meine Betriebs-Altersvorsorge kündigen.
    Ich bin seid Ende August nicht mehr bei der Firma: XXX
    in Bad Tölz beschäftigt.
    Meine Frage ? An wen muß ich mich wenden, denn ich habe keine genaue Adresse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Raschen.

    Anmerkung der Redaktion:Sehr geehrter Herr Raschen, bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse keine persönlichen Daten in unsere Kommentarfelder ein. Besten Gruß, Redaktion forium.de

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