Lebensversicherungen müssen transparenter werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) hat die Verbraucherrechte beim Abschluss von Lebensversicherungen deutlich gestärkt. Die Regelungen im Versicherungsrecht und die Praxis vieler Versicherungsunternehmen seien nicht nur verbraucherfeindlich sondern verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Grundsatzurteilen (BVerfG, 1 BvR 80/95) zu Teilbereichen der Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen entschieden, dass Versicherte künftig „angemessen“ an so genannten stillen Reserven beteiligt werden müssen. Bisher bleiben stille Reserven nach geltendem Recht bei der Überschussberechnung komplett außen vor.

Zudem hatte das Gericht mehr Verbraucherschutz bei der Übertragung von Policen angemahnt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2007 Regelungen zu schaffen, die die Rechte der Versicherten besser schützen. Ein Wermutstropfen für die Versicherten: Bis zur Neuregelung bleibt es bei der gegenwärtigen Rechtslage, das heißt, laufende Verträge bleiben vorerst unberührt.

Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren eine grundlegende Reform des Versicherungsrechts. „Der Abbau von Intransparenz, die Schaffung von Vergleichbarkeit und der Schutz der Verbraucher vor falschen und überteuerten Policen muss eine der ersten Aufgaben einer neuen Bundesregierung sein“, so Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Durch den Appell des Gerichts zur Stärkung der Rechte von Versicherten sei die Politik nun nach jahrelanger Untätigkeit zum Handeln gezwungen

„Viele Versicherungen werden heute nicht nach Bedarf, sondern nach den Provisionen der Vermittler abgeschlossen“, so Edda Müller. Vor allem kapitalbildende Lebensversicherungen werden massiv beworben und sind durch mangelnde Transparenz gekennzeichnet. Bis zu 80 Prozent aller Kapitallebensversicherungen werden vor Vertragsablauf meist unter erheblichem Verlust gekündigt oder beitragsfrei gestellt.

Häufig als zentraler Pfeiler der privaten Altersvorsorge geplant, wird die Versicherung hierdurch für einen großen Teil der Kunden zum Verlustgeschäft, nicht jedoch für die Versicherer und Vermittler. Diese kassieren bis zu sieben Prozent Provision auf die Summe aller für die gesamte Laufzeit vereinbarten Beiträge.

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