Unzulässige Bankgebühren

Zahlungsverkehr

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Banken dürfen für Bar-Ein- und Auszahlungen am Bankschalter keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde ein Konto mit Einzelpreisabrechnung hat. Das gilt sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden. Mindestens fünf Buchungen pro Monat müssen kostenlos sein, was darüber hinausgeht, dürfen die Banken allerdings berechnen.

Kunden, die einen Pauschalpreis für die Kontoführung bezahlen, können aber nicht extra zur Kasse gebeten werden. Grundsätzlich dürfen Gebühren für Bargeldabhebung am bankeigenen EC-Automaten nur dann erhoben werden, wenn die Kunden das Geld wenigstens am Schalter kostenlos bekommen.
(Urteile: BGH: Az. XI ZR 80/93, BGH: Az. XI ZR 217/95, Amtsgericht Frankfurt a. M.: Az. 32 C 2755/97-84)

Aber nicht nur für Inlandsbankgeschäfte kassieren die Banken Geld, das sie nicht nehmen sollten. Manchmal benutzen die Institute den länderübergreifenden Zahlungsverkehr, um unbemerkt illegale Gebühren abzubuchen.

Seit dem 1. Juli 2003 schreibt eine EU-Verordnung vor, dass Überweisungen in EU-Länder nicht mehr teurer sein dürfen als gewöhnliche Inlandsüberweisungen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Formular für die EU-Standardüberweisung wird verwendet wird und nicht mehr als 12.500 Euro verschickt werden sollen.

Das Europäische Parlament verabschiedete am 13. Dezember 2001 eine EU-Verordnung (Nr. 2560/2001), die eine Anpassung der Gebühren und Spesen an das Inlandsniveau vorschreibt. Da ec- und Kreditkartenzahlungen in Deutschland kostenfrei sind, entfällt die Auslandseinsatzgebühr. Falls eine Bank dennoch Extra-Zahlungen verlangt, können die Kunden reklamieren.

Vorsicht ist auch bei Auslandsüberweisungen geboten. Es kommt vor, dass ein Kontoinhaber bei der Überweisung ausdrücklich die Gebühren übernimmt und der Empfänger trotzdem abkassiert wird. Klar, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, ist bei grenzüberschreitendem Geldverkehr ziemlich gering.

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