In diesem Jahr gelten erstmals für mehrere Hilfsmittelsgruppen bundesweit einheitliche Festbeträge. Das sind Obergrenzen, bis zu denen die gesetzlichen
Damit soll verhindert werden, dass einige Hilfsmittellieferanten weiterhin unberechtigt hohe Preise für ihre Produkte verlangen können.
Die neuen Festbeträge gelten für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie wie Stützstrümpfe (ausgenommen lymphatische Versorgungen), Hör- und Sehhilfen, aufsaugende Inkontinenzhilfen wie Windeln, Stomaartikel und orthopädische Einlagen. Wie bisher gelten auch für diese Artikel strenge Qualitätsvorgaben.
Es müssen auch künftig lediglich die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen geleistet werden. Die betragen bei Hilfsmitteln 10 Prozent des Preises – mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Pressemitteilung der IKK Thüringen