Bei Kursgewinnen gilt „First in, first out“

Seit dem Börsentief im März 2003 haben sich die Kurse deutscher Standardaktien im Schnitt wieder verdoppelt. So mancher Anleger kann sich deshalb über kräftige Kursgewinne freuen. Für Privatpersonen sind Kursgewinne, die beim Verkauf erzielt werden, aber nur steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Ansonsten droht die Spekulationssteuer.

Verkaufen Anleger ihre Aktien vor Ablauf dieser Frist, müssen Veräußerungsgewinne komplett versteuert werden, sobald sie die Freigrenze von 512 Euro überschreiten, berichtet der Bundesverband deutscher Banken

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