Unzulässige Bankgebühren

unzulaessig_start.jpg„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Das gilt auch im Umgang mit der Hausbank.
So manche Gebühr die Sie bezahlen, ist eigentlich unzulässig. forium.de hat recherchiert, welche Zahlungen Sie verweigern können.

Dauerrenner Lastschriftrückgabe

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Wer den Verfügungsrahmen seines Girokontos ausgeschöpft hat, kennt die Situation. Die Geldinstitute führen Dauer- und Überweisungsaufträge sowie Lastschriften nicht mehr aus. Gleichzeitig platzen ausgestellte Schecks. Das ist schon ärgerlich genug, aber manche Banken setzten oft noch eins drauf und kassieren für diese Nichtausführung unzulässige Gebühren.

Trotz zahlreicher Gerichtsurteile gegen diese Praxis gibt es immer noch Banken, die das strapazierte Konto mit weiteren Gebühren belasten. Bereits 1997 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Banken verboten, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebühren für geplatzte Lastschriften festzusetzen.

Am 8. März 2005 entschieden die Karlsruher Richter erneut, dass die Berechnung solcher Entgelte unzulässig ist. (Az: XI ZR 154/04) Die Dresdner Bank hatte im verhandelten Fall die Mitarbeiter intern aufgefordert, „Schadenersatz“ von sechs Euro zu berechnen, wenn eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht ausgeführt werden konnte.

Ebenso unzulässig sind Gebührenforderungen bei nicht ausgeführten Daueraufträgen, Überweisungen oder geplatzten Schecks.

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