Unzulässige Bankgebühren

Kontopfändung

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Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten geraten viele Menschen in finanzielle Notlagen, die mit einer Dispoüberziehung nicht überbrückt werden können. Allein im ersten Halbjahr 2004 meldeten über 550.000 Privatleute Insolvenz an.

Gläubiger, die um ihr Geld fürchten, lassen in solchen Situationen mitunter das Konto ihres Schuldners pfänden. Manche Geldinstitute treiben den Schuldner noch tiefer in den Abgrund, indem sie zu Beginn einer Pfändung und in den Folgemonaten Gebühren berechnen.

Satte 15 Euro verlangen manche Banken von Kunden, deren Konten oder Depots von Gläubigern gepfändet wurden. Damit aber nicht genug. Die weitere Überwachung des Kontos, bei der sichergestellt wird, dass nur angemeldete Gläubiger Zahlungen erhalten, kostet den Schuldner teilweise bis zu 10 Euro monatlich.

Das ist nicht nur moralisch zweifelhaft, sondern laut Bundesgerichtshof auch unzulässig.
Ebenso wie andere Wirtschaftsunternehmen können Kreditinstitute von ihren Kunden nur dann Geld verlangen, wenn sie für die Interessen des Kunden arbeiten. Es ist nicht möglich, für eine Tätigkeit Gebühren zu erheben, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind, oder die sie im eigenen Interesse ausführen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Vorgehen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angekündigt wird oder nicht. Die Bank handelt im eigenen Interesse, um einer möglichen Schadenersatzhaftung zu entgehen.(BGH: Az. XI ZR 219/98, BGH: Az. XI ZR 8/99)

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