Berufsunfähigkeit: Arbeitskraft ist das größte Kapital

Etwa jede fünfte neue Rente wird heute wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Dabei spielen Unfälle nur eine untergeordnete Rolle: In 97 von 100 dieser Fälle beenden Krankheiten die berufliche Laufbahn. Und das Risiko „Berufsunfähigkeit“ ist keine Frage des Alters. Es trifft oft auch junge Menschen, die erst am Anfang ihres Berufslebens stehen.

Wer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, auf dem Arbeitsmarkt aber anderweitig noch einsetzbar ist, muss auch weniger qualifizierte Tätigkeiten übernehmen. Und damit sind meist erhebliche finanzielle Einbußen verbunden. Nur wer vor 1961 geboren wurde, hat noch Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Ist Berufsunfähigkeit Folge eines Arbeitsunfalls, zahlt wenigstens die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente. Sind Krankheit oder Unfall im Privatleben Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, trägt der Betroffene – sofern er keinen entsprechenden privaten Versicherungsschutz hat – die finanziellen Folgen allein.

Die Absicherung gegen die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit ist daher heute wichtiger denn je, betont die Versicherungskammer Bayern. Der Versicherte erhält in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente ab einer 50-Prozentigen Berufsunfähigkeit gezahlt. Ob Unfall oder Krankheit zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben, spielt dabei keine Rolle. So bleibt trotz Berufsunfähigkeit der bisherige Lebensstandard weitestgehend erhalten. Die Berufsunfähigkeitsrente kann als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden, ohne sie mit anderen Versicherungen zu kombinieren.

Da bei Berufsunfähigkeit und den damit verbundenen finanziellen Einbußen die
Alters- und Hinterbliebenenabsicherung oft in den Hintergrund tritt, existiert die Möglichkeit, eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung zu kombinieren. Verbraucherschützer raten allerdings von einer Kombination unterschiedlicher Versicherungsprodukte ab.

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