Elster startet nur zögerlich

Die Elektronische Steuererklärung (Elster) sollte die Fiskus-Pflicht für den Bürger effizienter und schneller machen. Doch die Technik macht Finanzämtern und Steuerzahlern einen Strich durch die Rechnung. Wer mit einer Steuererstattung rechnet, muss sich in vielen Fällen noch gedulden.

Grund: Die farbige Lohnsteuerkarte wird in diesem Jahr zum ersten Mal nicht mehr dem Arbeitnehmer ausgehändigt. Stattdessen muss der Arbeitgeber die Daten elektronisch an die Finanzämter übermitteln. Da es aber nicht ganz ohne Papier geht, wird den Arbeitnehmern eine Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt, die im Grunde nicht anderes enthält als die Daten, die früher auf der Lohnsteuerkarte standen. Lediglich Arbeitgeber, die nicht über eine elektronische Lohnverarbeitung verfügen, dürfen die Lohnsteuerkarten wie im Vorjahr den Arbeitnehmern zurückgeben.

Neu auf der Lohnsteuerbescheinigung ist die eTin („electronic tax identification number“), eine 14-stellige Kombination aus dem Namen und dem Geburtsdatum des Steuerzahlers. Die eTin muss auf der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden, damit der Sachbearbeiter des Finanzamtes die bereits elektronisch vorliegenden Steuerdaten aus dem Rechner aufrufen kann. Die Lohnsteuerbescheinigung selbst muss also nicht der Steuererklärung beigefügt werden.

Da die Daten derzeit wegen technischer Probleme nicht an die Finanzbehörden übertragen werden können, erhalten viele Arbeitnehmer auch nicht ihre Lohnsteuerbescheinigung und damit auch keine eTin. Allein die Lohnsteuerhilfevereine in Nordrhein-Westfalen haben schätzungsweise vierzig Prozent weniger zu tun als in den Vorjahren. Der Kundschaft fehlt einfach die Lohnsteuerbescheinigung.

Wie das NRW-Wirtschaftsmagazin „markt“ berichtet, dürfen sich Arbeitgeber mit der Übermittlung der Daten noch bis zum 28. Februar 2005 Zeit lassen. Aber auch eine Übertretung dieser Frist wird geduldet, da ein Ende der Elster-Probleme noch nicht abzusehen ist.

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