Kinder sind bei Unfällen kaum abgesichert

Viele Bundesbürger wissen nicht, welche Versorgungslücken in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen, und ignorieren das Risiko finanzieller Belastungen nach einem Unfall. Vor allem der eigene Nachwuchs ist häufig unzureichend abgesichert: 43% der Befragten halten eine private Unfallversicherung ihrer Kinder für verzichtbar.

Wie eine repräsentative Umfrage der DA Direkt zeigt, glauben 50% der vom Marktforschungsinstitut GfK Befragten, dass Arbeitnehmer bei jeder Art von Unfällen in Beruf und Freizeit durch die gesetzliche Unfallversicherung finanziell abgesichert sind. Tatsächlich bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Grundsicherung, die bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg gezahlt wird.

Wer zu einem Tankstopp in eine Nebenstraße fährt, verliert also bereits den Versicherungsschutz. Auch sind 33% der Befragten der Meinung, dass jeder Bürger, unabhängig von Alter und Berufstätigkeit, bei einem Unfall abgesichert ist. Hausfrauen und Rentner sind jedoch grundsätzlich nicht gesetzlich versichert.

Kinder bis zum dritten Lebensjahr berücksichtigt die gesetzliche Versicherung überhaupt nicht. Auch danach greift der Versicherungsschutz lediglich in Kindergarten oder Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Das Toben auf dem Spielplatz oder der Besuch beim Schulfreund sind nicht versichert. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Eltern deshalb grundsätzlich zum Abschluss einer Kinderunfallversicherung.

Um auch in diesem Härtefall ein Auskommen des Kindes zu ermöglichen, sollten Eltern eine Unfallversicherung mit Invaliditätsschutz und einer ausreichend hohen Versicherungssumme abschließen. Bei der Auswahl einer Unfallversicherung sollten Verbraucher neben dem Preis auch das Leistungsspektrum genau prüfen. Dazu gehört bei der Kinderunfallversicherung zum Beispiel das so genannte Rooming-in: Damit Eltern ihr Kind bei einem Krankenhausaufenthalt nicht alleine lassen müssen, zahlt die Versicherung für Übernachtung, Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils. Wer hier mit seiner Versicherung einen Betrag von 120 Euro pro Tag vereinbart, ist in jedem Fall vor Zuzahlung aus der eigenen Tasche gesichert.

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