Kredit: Niemals ohne SCHUFA

Abschluss von Versicherungen

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Andere Kreditvermittler verlangen den Abschluss von Versicherungen oder Bausparverträgen als angebliche Kreditabsicherung. Kreditangebote, die Vorleistungen fordern, sind aber laut Verbraucherkreditgesetz rechtswidrig.

Wer also einen Kredit verspricht und zunächst einen Bausparvertrag anbietet, macht sich strafbar. Denn in den meisten Fällen kommt nach Abschluss der Verträge gar kein Kredit zustande. Die „Kreditvermittler“ haben ihre Provision kassiert und der klamme Kunde ist noch ärmer.

Privatinsolvenz
Die meisten, die von einer negativen SCHUFA-Auskunft betroffen sind, sollten tatsächlich keinen Kredit aufnehmen, der sie mit weiteren Schulden belastet. Die Verbraucherzentralen http://www.verbraucherzentrale.com/ bieten Schuldnerberatungen an, in denen mögliche Strategien für den Schuldenabbau erläutert werden.

Eine Möglichkeit ist die Privatinsolvenz, die seit 1999 für überschuldete Privatleute existiert. Damit sollten vor allem Familien die Möglichkeit bekommen, sich innerhalb von sieben Jahren von ihrer Schuldenlast zu befreien. Zuvor war dies nur für Unternehmen möglich.

Wer auf Grund einer negativen SCHUFA-Auskunft nicht kreditwürdig ist, kann eventuell gerichtlich dagegen vorgehen – sofern ein Irrtum vorliegt. In keinem Fall sollten Sie versuchen einen SCHUFA-freien Kredit aufzunehmen, da der Vorgang Geld kostet und es in den seltensten Fällen wirklich zu einer Kreditvergabe kommt.

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