Ferienjobs gesetzlich unfallversichert

Schüler und Studierende sind nicht nur während des Besuches der (Hoch-) Schule gesetzlich unfallversichert, sondern auch bei der Arbeit in den Ferien sowie auf den Hin- und Rückwegen. Dies teilte der Bundesverband der Unfallkassen mit.

Zuständig ist dann der jeweilige Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört. Ein Ferienjobunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen nach sich zieht, muss spätestens nach 3 Tagen dem jeweiligen Unfallversicherungsträger gemeldet werden.

Die Ferienjobber oder Aushilfen müsse nicht extra beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Es reicht aus, wenn das Unternehmen das an die Aushilfe gezahlte Entgelt am Jahresende im Nachweis zur Beitragsberechnung angibt. Der Versicherungsschutz ist für die Schüler und Studierenden beitragsfrei.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.