Befundorientierte Festzuschüsse: Bisheriges hohes Leistungsniveau bleibt 2005 erhalten

Pressemitteilung der AOK 
 
Die jetzt vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen vorläufigen Beschlüsse zur Festlegung der befundorientierten Festzuschüsse für Zahnersatz setzen nach Ansicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag weitgehend richtig um, das bisherige hohe Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnersatz auf die ab 01.01.2005 geltenden neuen Regelungen zu übertragen und zu erhalten.
Dies sei im Interesse der Versicherten eine gute Entscheidung. Nur noch in einzelnen Punkten gebe es Nachbesserungsbedarf, um allen Versicherten gerecht zu werden. Die getroffenen Festlegungen der einzelnen Festzuschüsse seien formal noch vorläufige Beschlüsse. Die Kassen gehen jedoch davon aus, dass diese am 14. Juli durch einen rechtsverbindlichen Beschluss in Kraft gesetzt werden.
Zahnärzte und Kassen seien sich grundsätzlich darin einig gewesen, dass durch die neuen Festzuschüsse das bisherige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleiben soll. Es werde 2005 darauf ankommen, dass die 54.000 Zahnärzte die getroffenen Regelungen beim einzelnen Patienten auch in diesem Sinne anwenden. Darauf werden die Kassen genau achten.

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