Streitschlichtung: Hilfe bei Ärger mit Banken

Volks- und Raiffeisenbanken

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Auch die Volks- und Raiffeisenbanken verfügen seit 2002 über ein geregeltes Verfahren zur außergerichtlichen Streitschlichtung durch einen unabhängigen Ombudsmann. Das Ombudsmannverfahren löste das bis dahin geltende dreistufige Beschwerdeabhilfeverfahren der genossenschaftlichen Bankengruppe (Ortsbanken, Prüfungsverbände, BVR) ab.

Eine zentrale Kundenbeschwerdestelle beim BVR in Berlin prüft die Zulässigkeit der Beschwerde, hört die andere Partei an und leitet zu diesem Zweck die Beschwerde an die betroffene Bank weiter.

Der Schlichtungsvorschlag durch den Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken ist weder für den Verbraucher noch für die Bank bindend. Beiden steht es frei, ihn anzunehmen. Streitwertgrenzen bestehen daher nicht. Kunde und Bank werden über den Ausgang des Verfahrens schriftlich unterrichtet.

Sparkassen
Die Sparkassenlandesverbände bieten regionale Beschwerdestellen an. Jede davon hat eine eigene Verfahrensordnung, was zu entsprechender Verwirrung führt. Manche Sparkassen-Berater wissen noch nicht einmal von der Existenz einer Schlichtungsstelle. Wenn Sie aber eine Beschwerde haben, lassen Sie sich nicht am Schalter abwimmeln, sondern verlangen die Adresse der Beschwerdestelle oder der Rechtsabteilung.

Davon abgesehen steht Ihnen natürlich bei Streitigkeiten mit Ihrer Sparkasse auch immer der gerichtliche Weg offen, falls Ihnen die Bank nicht entgegenkommt.

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