Streitschlichtung: Hilfe bei Ärger mit Banken

Wem helfen die Ombudsmänner?

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Das Schlichtungsverfahren ist ausschließlich für Privatkunden gedacht. Einzige Ausnahme: Betrifft die Beschwerde einen grenzüberschreitenden Zahlungsauftrag, steht es auch Firmen und Selbstständigen offen.

Der Ombudsmann steht bei allen Streitpunkten zur Verfügung, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank entstehen. Nur wenn bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde oder der Anspruch verjährt ist, nimmt der Ombudsmann die Beschwerde nicht an.

Wichtig: Die Entscheidung des Ombudsmanns ist nur bei einem Streitwert unter 5.000 Euro bindend für die Bank. Ansonsten kann der Schlichterspruch nur als Empfehlung gewertet werden.

Sollte der Kunde mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann er in jedem Fall noch ein ordentliches Gericht anrufen.

Wer sind die Ombudsmänner?
Zur Zeit sind vier Ombudsmänner im Amt. Werner Weiß, ehemaliger Richter, Staatsanwalt und Ministerialbeamter im bayerischen Justizdienst, rückte 2001 als dritter Ombudsmann an die Seite von Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh, vormals Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und Horst-Diether Hensen, früherer Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Der 68-jährige Jurist Peter Gass wurde im vergangenen Jahr als vierter Ombudsmann berufen und trat sein Amt am 1. August 2003 an.

Als unabhängige und neutrale Schlichter urteilen die Ombudsmänner nach bestem Wissen und Gewissen über die Streitigkeiten. Entscheidend ist die jeweilige Aktenlage. Dass diese möglichst komplett ist, dafür sorgt die vierköpfige Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes in Berlin. An diese können sich verärgerte Verbraucher mit ihren Klagen wenden.

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