Streitschlichtung: Hilfe bei Ärger mit Banken

So finden Sie Hilfe

[!–T–]
Wenn Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden wollen, schreiben Sie an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken (die Anschrift finden Sie auf der letzten Seite dieses Artikels). Schildern Sie kurz den Sachverhalt und fügen Sie Kopien der notwendigen Unterlagen bei. Außerdem müssen Kunden, die eine Beschwerde vorbringen wollen, versichern, dass in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle die Streitbeilegung betreibt und dass kein außergerichtlicher Vergleich mit der Bank abgeschlossen wurde.

Für das dafür Anschreiben an die Beschwerdestellen wird unter http://www.bdb.de/pic/artikelpic/112003/anschreiben-ombudsmann-formular.pdfein Formular durch den BDB zur Verfügung gestellt, das man am PC ausfüllen und ausdrucken kann. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig, setzt sich die Beschwerdeabteilung der Schlichtungsstelle mit dem Kunden in Verbindung. Im Anschluss erfolgt die Rücksprache mit der betroffenen Bank. Wenn die Unstimmigkeiten mit der Bank nicht bereits in dieser Phase geklärt werden können, nimmt sich einer der Ombudsmänner der Angelegenheit an. Für Bankkunden ist das Verfahren kostenlos.

Wenn der Ombudsmann das Verfahren übernimmt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Der Ombudsmann holt dann eine Stellungnahme der betreffenden Bank ein. Genauere Informationen zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie beim Bundesverband deutscher Banken.

Ist die Lage nicht völlig verfahren, regt der Schlichter in der Regel einen Vergleich an. Beide Seiten geben auf Vorschlag des Schlichters (Ombudsmann) ein Stück nach und ersparen sich weiteren Ärger und eventuelle Rechtstreitigkeiten. Sind die beiden gegnerischen Parteien mit einer Einigung nicht einverstanden, entscheidet der Ombudsmann schriftlich.

Der Schiedsspruch ist bis zu einer Höhe von 5.000 Euro für die Banken bindend. Nicht allerdings für den Kunden. Wenn Sie mit dem Urteil des Ombudsmann nicht einverstanden sind, können Sie noch immer vor Gericht gegen die Bank klagen.

Häufigster Kritikpunkt am Schlichtungsverfahren ist die lange Bearbeitungsdauer der Beschwerden. Einen kurzfristigen Schiedsspruch kann man also nicht erwarten. Trotzdem reden die Banken von einer 50-prozentigen Erfolgsquote für den Kunden. Und eine fifty-fifty Chance sollten man sich dann vielleicht doch nicht entgehen lassen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.