Kassenleistungen für Zahnersatz sollen ab 2005 im bisherigen Umfang erhalten bleiben

Pressemitteilung der AOK 
 
Der Zahnersatz soll als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch 2005 in vollem Umfang erhalten bleiben. Dafür setzen sich die Kassen in den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entschieden ein. Die Kassen kritisierten in diesem Zusammenhang die Vorschläge der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur Realisierung der ab 2005 geltenden befundorientierten Festzuschüsse.
Die KZBV versuche durch Absenkung der Leistungsstandards für die Kassenversorgung den Zahnärzten Mehreinnahmen zu sichern in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Kassen erklärten, sie würden im G-BA keinem Vorschlag zustimmen, der Mehrbelastungen der Patienten programmiert.
Die Kassenmitglieder würden bereits durch die Änderung der Finanzierung des Zahnersatzes belastet. Weitere Belastungen durch Absenkungen des Versorgungsniveaus dürfe es nicht geben. Ab 2005 entfällt per Gesetz der Zuschuss der Arbeitgeber, die Kassenmitglieder zahlen dann einen eigenen monatlichen Beitrag. Die Kassen erklärten: Darstellungen, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 den Zahnersatz nicht mehr bezahlten, sind falsch.
Kritik äußerten die Krankenkassen an Werbematerial privater Versicherer. Hier werde häufig der Eindruck erweckt, Zahnersatz ließe sich ab dem kommenden Jahr nur noch privat versichern. Auch dies sei falsch und trage zur Verunsicherung bei. Die Kassen warnen vielmehr vor übereilten Abschlüssen von Privatpolicen und raten, sich nicht von Falschinformationen der Privaten verunsichern zu lassen. Niemand müsse sich privat versichern.
Die Kassen machten deutlich: Auch nach dem 31.12.2004 erhalten alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

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