Praxisgebühr: Irgendwann ist die Belastungsgrenze erreicht

Die Praxisgebühr zusammen mit den Zuzahlungen für Medikamente oder für Krankenhausaufenthalte können ganz schön ins Geld gehen. Damit dadurch keiner ruiniert wird, gibt es eine Belastungsgrenze. Wer bereits bis zu dieser Grenze zugezahlt hat, kann sich befreien lassen.

Bei der AOK Hessen, weiß die Frankfurter Rundschau zu berichten, hätten von 1,7 Millionen Versicherten bereits 60.000 eine Befreiung erhalten. Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass bereits 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen drauf gingen. Wer dann einen entsprechenden Antrag bei seiner Krankenkasse stellt, braucht für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.

Allerdings werden dabei die Einkommen aller in einem Haushalt lebender Personen zusammengerechnet. Für den ersten Angehörigen im Haushalt wird ein Freibetrag von 4.373 Euro abgezogen; für jeden weiteren 2.898 Euro.

Bei chronisch Kranken gibt es eine Ausnahmeregelung: Hier liegt die Grenze bei 1 Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Als chronisch krank gilt, wer pflegebedürftig ist, wer eine Behinderung von mindestens 60 Prozent hat oder eine kontinuierliche medizinische Versorgung braucht, „ohne die eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist“.

Wichtig dabei ist jedoch, dass man die bereits geleisteten Zuzahlungen auch nachweisen kann. Deshalb sollten Sie für jeden Eigenbetrag eine Quittung verlangen und diese gut aufheben.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.