Der Gang zum Anwalt wird teurer

er Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Gebühren für Rechtsanwälte erheblich anhebt. Im Justizministerium heißt es, die Honorare würden durchschnittlich um 14 Prozent steigen.

Seit neun Jahren sind die offiziellen Gebühren für Anwälte nicht mehr gestiegen. Die Einnahmen der Advokaten basieren jedoch auf dem sogenannten Streitwert. Das ist die Summe, um die juristisch gestritten wird. In der Regel wurde in den vergangenen Jahren um immer höhere Beträge gezankt, so dass die meisten Anwälte nicht auf dem finanziellen Niveau von Mitte der neunziger Jahre arbeiten.

Das „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ wurde bereits am 12. Februar verabschiedet. Die Erhöhungen treten am 01.07. in Kraft. Teurer werden hauptsächlich außergerichtliche Kosten. Ziel des Gesetzes sei es, die überarbeiteten Gerichte zu entlasten, lässt Justizministerin Zypries verlautbaren.

Die Rechtsschutz-Versicherungen laufen Sturm. Sie halten eine Erhöhung von 14 Prozent für unrealistisch. Eigenen Berechnungen zufolge liegt die Erhöhung bei über 20 Prozent. Sogar der „Deutsche Anwaltsverein“ nennt die Zahl 14 Prozent „politisch gegriffen“.

Die Konsequenz werden auch viele Verbraucher zu spüren bekommen. In Zukunft dürften die Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung erheblich steigen. Jeder zweite Deutsche genießt diesen Schutz. Wer momentan auf der Suche nach einer passenden und günstigen Rechtsschutz-Versicherung ist, kann den forium Vergleich

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