Zum 1. April müssen Verkehrssünder tiefer in die Tasche greifen

Zum 1. April wird sich für Verkehrsteilnehmer einiges ändern. Es wurden zahlreiche Bußgelder erhöht und die Fahrverbote erweitert. Wer beispielsweise durch Falschparken den Einsatz eines Rettungsfahrzeugs behindert, muss jetzt mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Mehr Fahrverbote und zum Teil erheblich höhere Geldstrafen gibt es auch für Verkehrsverstöße von Lkw- und Busfahrern. Im neu aufgelegten Bußgeldkatalog des ADAC sind alle Neuerungen berücksichtigt. Die jahrzehntelang in der juristischen Beratung des ADAC tätigen Autoren haben die verschiedenen Verordnungen und Gesetze logisch zusammengefasst, so dass sich der Leser problemlos zurechtfindet.

Autofahrer können mit Hilfe des ADAC-Bußgeldkatalogs rasch feststellen, welche Strafe ihm bei einem „Sündenfall“ droht und wie er gegen einen ergangenen Strafbescheid korrekt Einspruch erhebt. Der aktuelle bundeseinheitliche ADAC-Bußgeldkatalog ist ab 1. April 2004 für 5,95 Euro in allen ADAC-Geschäftsstellen oder im Buchhandel erhältlich.

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